FINANZIERUNG - dorf.vision

Das Grundkonzept
Trennung von Eigentum und Nutzung
(... stammt schon aus den Anfängen der "Gemeinnützigen Nauversorgung" ...)

Der DorfstundenPOOL

Zielsetzung:
Reine Privatgeldfinanzierungen ohne Kredite, mit Wertsicherung anstatt Verzinsung und - die Investoren sollen bei Eigenbedarf auf ihre DorfstundenPool-Guthaben zugreifen können.
Finanzierung von Gemeinnützigen Projekten
Privatvermögen vor möglichem Totalverlust RETTEN.
Viele Menschen und Betriebe in SELBSTVERSORGUNGS-Gemeinschaften vereinigen
und damit SOZIALE SICHERHEIT und regionale VERSORGUNGSSICHERHEIT gewinnen.

(nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen ...!)

Ein grober Überblick über das Finanzierungskonzept:
Die Eigentümer …
… vergeben das „Nutzungsrecht" an den Verein
und bekommen dafür eine Gutschrift von (Beispiel) 120.000 Dorfstunden am DorfstundenPOOL.
… können Nutzungsrechte im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden STEUERFREI an Leute verkaufen die Teile der Liegenschaft nutzen wollen.
… übertragen das „EIGENTUMSRECHT" an der gesamten Liegenschaft an die „NEUZEIT-STIFTUNG" sobald der Verkauf von Nutzungsanteilen im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden realisiertt ist.
Geld-Investoren die ihr Privatvermögen WERTSICHER anlegen wollen ...
… können Teile der der Nutzungsrechte kaufen und selber nutzen oder mit Anderen teilen.
… können die UMSCHULDUNG finanzieren. Sie können Vereinbarungen über laufende Rückzahlungen in Dorfstunden vereinbaren (eventuell 5% pro Jahr ..?)
… können vollkommen „freihändig" und absolut abgabenfrei sogar über Generationen hinweg auch ihre Hinterlassenschaft regeln, wenn sie die erworbenen Dorfstunden nach eigenem Gut tünchen verteilen, vertauschen, vermachen oder verschenken - oder STIFTEN.
… können zu jederzeit vollkommen STEUERFREI Dorfstunden-Guthaben verkaufen.
… können Objekte selbst errichten und auch finanzieren. WERT-ERHÖHENDF Investitionen werden den Investoren am DorfstundenPOOL gutgeschrieben, bilden aber eine Einheit mit dem ursprünglichen Eigentum.
… können vertraglich garantierte VERSORGUNGSSICHERHEIT genießen.
Der Verein …
… übernimmt die Verpflichtung alle anfallenden Fixkosten zu erwirtschaften.
agiert nicht als „Unternehmer" sondern als Vermittler und Organisator
… betreibt eine „Nutzerverwaltung" und den „DorfstundenPOOL".
Die „Nutzer" …                                               

kaufen Dorfstunden (vom Eigentümer - solange er noch welche besitzt), sie bekommen dafür vertraglich geregelte Nutzungsrechte.
… haben als „Eigentümer des Nutzungsrechtes" keine Miete zu bezahlen, sie werden aber vertraglich verpflichtet, sich anteilmäßig an der Begleichung aller anfallenden Fixkosten zu beteiligen.
… Zur finanziellen Absicherung der finanziellen Verpflichtungen mussen alle Nutzer immer mindestens 100 Dorfstunden am DorfstundenPOOL als Guthaben verfügbar haben.
… werden vertraglich verpflichtet, ihre Nutzungsrechte vollkommen eigenverantwortlich zu verwenden.
können auch Betriebe führen, Personal beschäftigen und Gewinne erwirtschaften, müssen aber selbst Steuern und Abgaben bezahlen.