Das Grundkonzept
Trennung von Eigentum und Nutzung
(... stammt schon aus den Anfängen der "Gemeinnützigen Nauversorgung" ...)
Trennung von Eigentum und Nutzung
(... stammt schon aus den Anfängen der "Gemeinnützigen Nauversorgung" ...)
Zielsetzung:
Reine Privatgeldfinanzierungen ohne Kredite, mit Wertsicherung anstatt Verzinsung und - die Investoren sollen bei Eigenbedarf auf ihre DorfstundenPool-Guthaben zugreifen können.
Finanzierung von Gemeinnützigen Projekten
Privatvermögen vor möglichem Totalverlust RETTEN.
Viele Menschen und Betriebe in SELBSTVERSORGUNGS-Gemeinschaften vereinigen
und damit SOZIALE SICHERHEIT und regionale VERSORGUNGSSICHERHEIT gewinnen.
(nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen ...!)
Privatvermögen vor möglichem Totalverlust RETTEN.
Viele Menschen und Betriebe in SELBSTVERSORGUNGS-Gemeinschaften vereinigen
und damit SOZIALE SICHERHEIT und regionale VERSORGUNGSSICHERHEIT gewinnen.
(nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen ...!)
Ein grober Überblick über das Finanzierungskonzept:
Die Eigentümer …
… vergeben das „Nutzungsrecht" an den Verein und bekommen dafür eine Gutschrift von (Beispiel) 120.000 Dorfstunden am DorfstundenPOOL.
… können Nutzungsrechte im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden STEUERFREI an Leute verkaufen die Teile der Liegenschaft nutzen wollen.
… übertragen das „EIGENTUMSRECHT" an der gesamten Liegenschaft an die „NEUZEIT-STIFTUNG" sobald der Verkauf von Nutzungsanteilen im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden realisiertt ist.
Geld-Investoren die ihr Privatvermögen WERTSICHER anlegen wollen ...
… können Teile der der Nutzungsrechte kaufen und selber nutzen oder mit Anderen teilen.
… können die UMSCHULDUNG finanzieren. Sie können Vereinbarungen über laufende Rückzahlungen in Dorfstunden vereinbaren (eventuell 5% pro Jahr ..?)
… können vollkommen „freihändig" und absolut abgabenfrei sogar über Generationen hinweg auch ihre Hinterlassenschaft regeln, wenn sie die erworbenen Dorfstunden nach eigenem Gut tünchen verteilen, vertauschen, vermachen oder verschenken - oder STIFTEN.
… können zu jederzeit vollkommen STEUERFREI Dorfstunden-Guthaben verkaufen.
… können Objekte selbst errichten und auch finanzieren. WERT-ERHÖHENDF Investitionen werden den Investoren am DorfstundenPOOL gutgeschrieben, bilden aber eine Einheit mit dem ursprünglichen Eigentum.
… können vertraglich garantierte VERSORGUNGSSICHERHEIT genießen.
Der Verein …
… übernimmt die Verpflichtung alle anfallenden Fixkosten zu erwirtschaften.
… agiert nicht als „Unternehmer" sondern als Vermittler und Organisator
… betreibt eine „Nutzerverwaltung" und den „DorfstundenPOOL".
Die „Nutzer" …
… kaufen Dorfstunden (vom Eigentümer - solange er noch welche besitzt), sie bekommen dafür vertraglich geregelte Nutzungsrechte.
… haben als „Eigentümer des Nutzungsrechtes" keine Miete zu bezahlen, sie werden aber vertraglich verpflichtet, sich anteilmäßig an der Begleichung aller anfallenden Fixkosten zu beteiligen.
… Zur finanziellen Absicherung der finanziellen Verpflichtungen mussen alle Nutzer immer mindestens 100 Dorfstunden am DorfstundenPOOL als Guthaben verfügbar haben.
… werden vertraglich verpflichtet, ihre Nutzungsrechte vollkommen eigenverantwortlich zu verwenden.
… können auch Betriebe führen, Personal beschäftigen und Gewinne erwirtschaften, müssen aber selbst Steuern und Abgaben bezahlen.
… vergeben das „Nutzungsrecht" an den Verein und bekommen dafür eine Gutschrift von (Beispiel) 120.000 Dorfstunden am DorfstundenPOOL.
… können Nutzungsrechte im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden STEUERFREI an Leute verkaufen die Teile der Liegenschaft nutzen wollen.
… übertragen das „EIGENTUMSRECHT" an der gesamten Liegenschaft an die „NEUZEIT-STIFTUNG" sobald der Verkauf von Nutzungsanteilen im Wert von (Beispiel) 100.000 Dorfstunden realisiertt ist.
Geld-Investoren die ihr Privatvermögen WERTSICHER anlegen wollen ...
… können Teile der der Nutzungsrechte kaufen und selber nutzen oder mit Anderen teilen.
… können die UMSCHULDUNG finanzieren. Sie können Vereinbarungen über laufende Rückzahlungen in Dorfstunden vereinbaren (eventuell 5% pro Jahr ..?)
… können vollkommen „freihändig" und absolut abgabenfrei sogar über Generationen hinweg auch ihre Hinterlassenschaft regeln, wenn sie die erworbenen Dorfstunden nach eigenem Gut tünchen verteilen, vertauschen, vermachen oder verschenken - oder STIFTEN.
… können zu jederzeit vollkommen STEUERFREI Dorfstunden-Guthaben verkaufen.
… können Objekte selbst errichten und auch finanzieren. WERT-ERHÖHENDF Investitionen werden den Investoren am DorfstundenPOOL gutgeschrieben, bilden aber eine Einheit mit dem ursprünglichen Eigentum.
… können vertraglich garantierte VERSORGUNGSSICHERHEIT genießen.
Der Verein …
… übernimmt die Verpflichtung alle anfallenden Fixkosten zu erwirtschaften.
… agiert nicht als „Unternehmer" sondern als Vermittler und Organisator
… betreibt eine „Nutzerverwaltung" und den „DorfstundenPOOL".
Die „Nutzer" …
… kaufen Dorfstunden (vom Eigentümer - solange er noch welche besitzt), sie bekommen dafür vertraglich geregelte Nutzungsrechte.
… haben als „Eigentümer des Nutzungsrechtes" keine Miete zu bezahlen, sie werden aber vertraglich verpflichtet, sich anteilmäßig an der Begleichung aller anfallenden Fixkosten zu beteiligen.
… Zur finanziellen Absicherung der finanziellen Verpflichtungen mussen alle Nutzer immer mindestens 100 Dorfstunden am DorfstundenPOOL als Guthaben verfügbar haben.
… werden vertraglich verpflichtet, ihre Nutzungsrechte vollkommen eigenverantwortlich zu verwenden.
… können auch Betriebe führen, Personal beschäftigen und Gewinne erwirtschaften, müssen aber selbst Steuern und Abgaben bezahlen.